Reglement
Regelung über die Gewährung einer Rabattprämie für den Kauf von Secondhand-Kleidung
Artikel 1 – Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Regelung sind unter Secondhand-Kleidung Kleidungsstücke zu verstehen, die bereits einmal getragen wurden und von einem Secondhand-Geschäft wieder zum Verkauf angeboten werden.
Artikel 2 – Prämienfähige Ausgaben
Prämienfähig sind im Rahmen dieser Regelung Ausgaben für den Kauf von Secondhand-Kleidung, insbesondere Kleidung für Erwachsene und Kinder wie Jacken, Hosen, Kleider, Röcke, Hemden, T-Shirts, Pullover, Mäntel, Schuhe und Accessoires.
Die Kleidungsstücke müssen in einem Geschäft oder bei einer Secondhand-Verkaufsstelle erworben worden sein. Die Liste der in Betracht kommenden Secondhand-Geschäfte ist dieser Regelung als Anhang beigefügt und ein wesentlicher Bestandteil dieser Regelung.
Sollte ein Geschäft nicht in dieser Liste aufgeführt sein, muss sich die antragstellende Person vorab unter folgender Adresse – primes@intradel.be – melden, um eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob das Geschäft im Rahmen dieser Rabattprämie in Betracht kommt.
Online-Käufe von Secondhand-Kleidung fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Regelung.
Artikel 3 – Höhe der Rabattprämie
Die Rabattprämie entspricht 50 % des Gesamtbetrags der Kaufrechnungen oder Kassenzettel inklusive Mehrwertsteuer für den Kauf von Secondhand-Kleidung, wobei eine Obergrenze von fünfzehn Euro (15 €) gilt.
Mehrere Kaufrechnungen oder Kassenzettel können zusammengerechnet werden, um diese Obergrenze zu erreichen, sofern sie die in dieser Regelung festgelegten Bedingungen erfüllen und hierfür insgesamt ein einziger Antrag gestellt wird.
Die Rabattprämie kann um einen einmaligen Bonus von zehn Euro (10 €) erhöht werden, wenn die antragstellende Person an einer im Rahmen dieser Initiative organisierten Sensibilisierungsmaßnahme teilnimmt, insbesondere:
• einem von Intradel organisierten Workshop zum Thema Stilberatung;
• einer Besichtigung der Road-Show zum Thema Vermeidung von Textilabfällen;
• einer Besichtigung des Terre-Sortierzentrums für Textilien.
Die Gesamthöhe der Rabattprämie einschließlich des Bonus darf in keinem Fall 50 % des Gesamtbetrags der Kaufrechnungen/Kassenzettel und auch nicht die Obergrenze von 25 € übersteigen.
Es darf nur eine einzige Rabattprämie pro Person beantragt werden.
Artikel 4 – Teilnahme an einer Sensibilisierungsmaßnahme als Bedingung
Die Gewährung der Rabattprämie setzt die Teilnahme der antragstellenden Person am Sensibilisierungsprogramm zur Bekämpfung der Fast Fashion über die dafür vorgesehene Online-Plattform voraus.
Das Anmeldeformular, das am Ende des Sensibilisierungsprogramms ausgefüllt wird, gilt als Nachweis für die Teilnahme an diesem Programm.
Artikel 5 – Antragsberechtigte Personen
Die Rabattprämie kann von einem Haushaltsmitglied beantragt werden.
Personen unter 18 Jahren können keinen Antrag stellen. Nur ihr gesetzlicher Vertreter ist berechtigt, einen solchen Antrag zu stellen.
Die antragstellende Person muss ordnungsgemäß im Bevölkerungsregister einer der folgenden Gemeinden eingetragen sein:
Amay - Ans - Anthisnes - Aubel - Awans - Aywaille - Baelen - Bassenge - Berloz - Beyne-Heusay - Blegny - Braives - Chaudfontaine - Clavier - Comblain-Au-Pont - Crisnée - Dalhem - Dison - Donceel - Engis - Esneux - Eupen - Faimes - Ferrières - Fexhe-Le-Haut-Clocher - Flémalle - Fléron - Geer - Grâce-Hollogne - Hamoir - Hannut - Herstal - Herve - Huy - Jalhay - Juprelle - Kelmis - Limbourg - Lincent - Lontzen - Marchin - Modave - Nandrin - Neupré - Olne - Oreye - Ouffet - Oupeye - Pepinster - Plombières - Raeren - Remicourt - Saint-Georges-Sur-Meuse - Saint-Nicolas - Seraing - Soumagne - Spa - Sprimont - Theux - Thimister-Clermont - Tinlot - Trooz - Verlaine - Verviers - Villers-Le-Bouillet - Visé - Wanze - Waremme - Wasseiges - Welkenraedt.
Artikel 6 – Einreichung des Antrags
Der Antrag auf Gewährung einer Rabattprämie muss anhand des Formulars am Ende des Sensibilisierungsprogramms auf der Online-Plattform gestellt werden, zusammen mit den folgenden Belegen:
• einer Kopie der Kaufrechnungen oder Kassenzettel;
• einer Kopie der Bescheinigung über den Hauptwohnsitz.
Pro Haushalt kann nur ein einziges Formular ausgefüllt werden.
Die Belege müssen gut lesbar sein. Sollten die eingereichten Belege nicht lesbar oder nicht verwertbar sein, gilt der Antrag als ungültig. Die antragstellende Person muss dann anhand des Formulars einen neuen, vollständigen Antrag stellen.
Um wiederholten Schriftverkehr aufgrund unvollständiger oder unleserlicher Unterlagen zu vermeiden, erhält die antragstellende Person eine Bestätigungs-E-Mail, in der ihr entweder der ordnungsgemäße Eingang und die Gültigkeit ihres Antrags mitgeteilt oder aber darauf hingewiesen wird, dass dieser Antrag ungültig ist und erneut gestellt werden muss.
Der Antrag muss spätestens am 31. Januar 2027 gestellt werden.
Artikel 7 – Kaufrechnungen und Kassenzettel
Kaufrechnungen müssen:
• ein Datum tragen, das in den Zeitraum vom 1. Mai 2026 bis 31. Dezember 2026 fällt.
Ehrenwörtliche Erklärungen, Kopien von Überweisungsaufträgen usw. sind keine gültigen Belege.
Artikel 8 – Betrug
Jeder Betrug oder Betrugsversuch wird mit dem Verlust des Anspruchs auf die Rabattprämie bestraft.
Artikel 9 – Budgetrahmen
Die Rabattprämie wird gewährt, solange die öffentlichen Haushaltsmittel hierfür reichen, und in der zeitlichen Reihenfolge, in der die ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsformulare eingehen.
Artikel 10 – Auszahlung
Die Rabattprämie wird nach erfolgter Prüfung der Belege durch die zuständigen Dienste von Intradel innerhalb von sechzig (60) Tagen ab Eingang des vollständigen Antrags ausgezahlt.
Artikel 11 – Datenschutz gemäß DSGVO – Datenschutzhinweis für das Formular
Der vorliegende Hinweis soll die Personen, die von der Verarbeitung der in diesem Formular angegebenen personenbezogenen Daten betroffen sind, klar und deutlich hierüber informieren. Die Verarbeitung erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (2016/679) vom 27. April 2016, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist.
Identität und Kontaktangaben des Verantwortlichen für die Verarbeitung:
Intradel, Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Unternehmensnummer 0219.511.295 (RJP Lüttich), Gesellschaftssitz: Pré Wigi 20 in 4040 Herstal, ist der Verantwortliche für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
Kontaktangaben des Datenschutzbeauftragten:
Zum Schutz der personenbezogenen Daten hat Intradel einen Datenschutzbeauftragten bezeichnet. Der Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, über die Einhaltung der DSGVO zu informieren und zu wachen. Er stellt sicher, dass das gesamte Personal professionell und vertraulich mit den Daten umgeht. Er ist zugleich die Kontaktperson, die Ihre Fragen zur Anwendung der DSGVO beantwortet.
Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten per E-Mail an dpo@intradel.be oder auf dem Postweg unter folgender Adresse: Intradel sc – à l’attention du DPO – Pré Wigi 20, 4040 Herstal.
Verarbeitungszweck: Sachbearbeitung der Anträge auf Rabattprämie.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Erfüllung eines öffentlichen Auftrags zur Entsorgung von Haushaltsabfällen (Artikel 53 des Dekrets vom 9. März 2023 über Abfälle, Kreislaufwirtschaft und öffentliche Sauberkeit).
Verarbeitete personenbezogene Daten:
- Name und Vorname
- Gemeinde (vollständige Adresse)
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- Kontonummer
- Bescheinigung über den Hauptwohnsitz
Kategorien betroffener Personen:
Bürger(innen) der Gemeinden, die der Interkommunale Intradel angegliedert sind und ihr einen Auftrag erteilt haben.
Kategorien von Empfängern:
Intradel – die Abteilung „Zéro Déchet“ (Zero Waste) und die Buchhaltungsabteilung von Intradel
OANNA – Agentur für strategisches Marketing und Kommunikation
Übermittlung der Daten in Drittländer:
Intradel übermittelt Ihre personenbezogenen Daten nicht in Drittländer (außerhalb des EWR) oder an internationale Organisationen und hat auch nicht die Absicht, dies zu tun.
Aufbewahrungsdauer:
Ihre personenbezogenen Daten werden so lange aufbewahrt, wie dies zur Erfüllung der oben genannten Zwecke erforderlich ist. In der Praxis bleiben Ihre personenbezogenen Daten
- 1 Jahr nach Ablauf des Auftrags gespeichert.
Nach Ablauf dieser Fristen werden die personenbezogenen Daten ganz einfach gelöscht, vorbehaltlich anderslautender Gesetzesvorschriften.
Rechte der betroffenen Personen:
Als direkt von der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten betroffene Person haben Sie das Recht, Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten, ihre Berichtigung und Löschung oder die Einschränkung ihrer Verarbeitung bei Intradel zu beantragen, sowie das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten einzulegen und ihre Übertragbarkeit zu verlangen.
Wenn Sie nähere Auskünfte wünschen oder Ihre Rechte ausüben möchten, wenden Sie sich bitte an die Abteilung „Zéro Déchet“ (Zero Waste) von Intradel (zd@intradel.be) oder direkt an den Datenschutzbeauftragten, dessen Kontaktangaben oben aufgeführt sind.
Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde:
Wir setzen alles daran, Ihrer Beschwerde schnellstmöglich Folge zu leisten. Falls unsere Antwort nicht Ihren Erwartungen entspricht oder Sie der Meinung sind, dass wir eine unserer Gesetzes- oder Vertragspflichten verletzt haben, können Sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (DSB) einlegen, und zwar per E-Mail an contact@apd-gba.be oder auf dem Postweg unter folgender Adresse: Rue de la Presse 35, 1000 Brüssel.
Informationssicherheit:
Intradel verpflichtet sich, alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und bei ihren Tools, Produkten, Apps und Dienstleistungen die Grundsätze des Datenschutzes durch Technik und des Datenschutzes durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen zu berücksichtigen.
Intradel setzt die nachstehend dargelegten Sicherheitsmaßnahmen an, die ein den Risiken angemessenes Sicherheitsniveau sowie eine ausreichende Verfügbarkeit gewährleisten, damit die betroffenen Personen ihre Rechte ausüben können. Diese Maßnahmen sollen personenbezogene Daten vor Verlust, Veränderung, unbefugter Vernichtung, Beschädigung, unbefugter Weitergabe, Beeinträchtigung sowie unrechtmäßiger oder unbefugter Verarbeitung schützen.
Bei den Sicherheitsmaßnahmen wird Folgendes berücksichtigt: Stand der Technik, Umsetzungskosten, Risiken, Menge und Kategorien der erhobenen personenbezogenen Daten, Umfang ihrer Verarbeitung, ihre Aufbewahrungsdauer und ihre Zugänglichkeit.
Intradel führt regelmäßig Tests und Bewertungen dieser Maßnahmen durch, um die Sicherheit der Verarbeitungsvorgänge und der Daten zu gewährleisten, und passt diese bei Bedarf unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts an, um kontinuierlich ein angemessenes Sicherheitsniveau sicherzustellen.
Die Maßnahmen bestehen insbesondere in Folgendem:
• Pseudonymisierung und Verschlüsselung der personenbezogenen Daten;
• Mittel zur Gewährleistung der ständigen Vertraulichkeit, Vollständigkeit, Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit der Verarbeitungssysteme und -dienste;
• Mittel, mit denen im Fall eines physischen oder technischen Vorfalls die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und der Zugriff darauf innerhalb angemessener Fristen wiederhergestellt werden können;
• ein Verfahren zur regelmäßigen Prüfung, Analyse und Bewertung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung.
Intradel verpflichtet sich, personenbezogene Daten nicht länger als unbedingt erforderlich aufzubewahren.